Sponsoring oder Spende? Wie Unternehmen ihr Engagement im Sport richtig einordnen

Viele mittelständische Unternehmen unterstützen den Sport – sei es durch gestiftete Preise, Sachspenden oder Geldbeträge für Sportturniere oder Benefizveranstaltungen. Davon hat nicht nur der Sport etwas, sondern auch das Unternehmen: Denn den zur Verfügung gestellten Betrag bzw. den Wert der Sachspende kann das Unternehmen, wenn es sich um eine Spende handelt, als „Sonderausgabe“ oder, wenn es sich um ein Sponsoring handelt, als „Betriebsausgabe“ steuerlich geltend machen.

Die richtige Einordnung als Spende oder Sponsoring ist somit mehr als Formsache – sie entscheidet über steuerliche Abzugsfähigkeit, Belegpflichten und mögliche Risiken bei einer Betriebsprüfung.

Spende

Eine echte Spende im Sinne einer reinen Zuwendung liegt nur vor, wenn die Zuwendung

  • freiwillig erfolgt (keine rechtliche oder soziale Verpflichtung) und
  • unentgeltlich bleibt – das heißt, es gibt keine Gegenleistung durch den Veranstalter.

Erlaubt ist in diesem Falle lediglich die bloße Nennung als Spender, etwa im Rahmen eines allgemeinen Dankes. Das Abbilden des Logos des Unternehmens, Hervorhebungen des oder gar Werbung für das Unternehmen schließen den Spendencharakter aus.

Sofern es sich bei dem Empfänger um eine gemeinnützige Gesellschaft handelt, kann dieser eine Spendenbescheinigung ausstellen, die buchhalterisch (sofern sie unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze liegt) als eine, das zu versteuernde Einkommen mindernde, Sonderausgabe zu werten ist.

Sponsoring

Sponsoring dagegen liegt immer dann vor, wenn das Unternehmen für seine Unterstützung eine wirtschaftliche Gegenleistung erhält, so z.B. durch

  • Nennung des Firmennamens (z. B. „Preis der Firma XY“),
  • Lautsprecheransagen, Logo auf Bannern oder Website,
  • Berichterstattung, Flyer oder Aufdrucke.


Kurz: Sobald die Förderung über ein bloßes „Dankeschön“ hinausgeht, handelt es sich nicht mehr um eine Spende, sondern um betrieblich motiviertes Sponsoring und somit Werbung.

Bei dem Empfänger muss es sich nicht um eine gemeinnützige Gesellschaft handeln. Die für das Sponsoring typische Gegenleistung, die Zahlung, ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und mindert somit den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens. 

Kurzvergleich: Spende vs. Sponsoring

Spende

Gegenleistung: Keine – freigebige Zuwendung ohne Werbung

Motivation: Gemeinnützigkeit, Förderung eines Zwecks

Vertrag: Kein Vertrag nötig

Steuerlich: Sonderausgabe (nur mit Spendenquittung eines gemeinnützigen Empfängers)

Nachweis: Spendenbescheinigung

Sponsoring

Gegenleistung: Gegenleistung vorhanden (z. B. Nennung, Logo, Berichterstattung)

Motivation: Wirtschaftlich motiviert (Image, Bekanntheit, Werbung)

Vertrag: Sponsoringvertrag mit klarer Regelung von Leistung und Gegenleistung dringend empfohlen

Steuerlich: Betriebsausgabe gem. § 4 Abs. 4 EStG, mit Rechnung (ggf. inkl. USt)

Nachweis: Rechnung und möglichst Sponsoringvertrag

Mischformen sind möglich – aber sauber trennen!

In der Praxis unterstützen viele Unternehmen Veranstaltungen teils als Spender, teils als Sponsor, beispielsweise dann, wenn ein Futterhändler einem Reitturnier Futter stiftet und zugleich einen Geldpreis unter eigenem Namen vergibt.

In diesem Fall gilt:

  • Der Teil ohne Namensnennung oder Logo bleibt Spende → Spendenquittung möglich.
  • Der Teil mit werblichem Bezug ist Sponsoring → Rechnung und Betriebsausgabe.

Wichtig ist die klare vertragliche und buchhalterische Trennung. So lassen sich Diskussionen bei Betriebsprüfungen vermeiden.

Unser präventiver Ansatz

Wir von Recht4Business unterstützen Unternehmen dabei, ihr Engagement für den Sport rechtssicher und optimal zu gestalten – bevor es zu Nachfragen kommt. Wir führen keine Steuerberatung durch, empfehlen Ihnen aber gern einen Steuerberater. 


Unsere Empfehlung:

  1. Ziel und Umfang des Engagements klar definieren.
  2. Buchhalterische Trennung von Spenden und Sponsoringbeträgen sicherstellen, u.a. durch schriftliche Vereinbarung bei Sponsoring über Leistungen und Gegenleistungen.
  3. Vorab Gemeinnützigkeit prüfen, wenn Spendenbescheinigungen ausgestellt werden sollen.


So bleibt die Förderung wirkungsvoll – und Sie behalten Kontrolle und Rechtssicherheit.


Nächster Schritt

Kurzcheck Sponsoring oder Spende:
Wir prüfen, wie Ihr Engagement einzuordnen ist, und entwickeln mit Ihnen eine rechtssichere Struktur – verständlich, pragmatisch, sauber.


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