Tariftreuegesetz: Neue Regeln für öffentliche Aufträge – was mittelständische Unternehmen jetzt wissen sollten
Das Bundestariftreuegesetz könnte für viele mittelständische Unternehmen zum echten Gamechanger bei öffentlichen Aufträgen werden. Die Idee des Gesetzgebers: Staatliche Aufträge sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach tariflichen Standards bezahlen.
Der Deutscher Bundestag hat das Gesetz Ende Februar verabschiedet. Jetzt fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats. Sollte diese erfolgen, könnten die neuen Regeln bereits 2026 gelten. Für Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, lohnt es sich daher, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen.
Worum geht es beim Tariftreuegesetz?
Kurz gesagt: Unternehmen sollen öffentliche Aufträge künftig nur erhalten, wenn sie tarifliche oder tarifähnliche Arbeitsbedingungen gewährleisten. Der Staat will damit verhindern, dass Aufträge allein deshalb gewonnen werden, weil Beschäftigte deutlich schlechter bezahlt oder beschäftigt werden als in tarifgebundenen Unternehmen.
Welche Unternehmen betroffen sind
Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die für den Bund Leistungen erbringen oder sich an entsprechenden Vergabeverfahren beteiligen, insbesondere in den Bereichen:
- Bauleistungen (auch Bahnbau)
- Dienstleistungen
- Infrastruktur- und Serviceleistungen (z. B. Leit- und Sicherungstechnik, Logistik, Sicherheitsdienste)
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll die Tariftreuepflicht ab einem Auftragswert von etwa 50.000 € greifen. Damit betrifft das Gesetz sehr viele mittelständische Unternehmen, die regelmäßig öffentliche Aufträge übernehmen.
Diese Pflichten kommen auf Unternehmen zu
Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssen Unternehmen im Vergabeverfahren künftig insbesondere:
- Tariftreue erklären: Unternehmen müssen bestätigen, dass sie ihre Beschäftigten nach einem maßgeblichen Branchentarifvertrag oder vergleichbaren Bedingungen vergüten.
- Subunternehmer verpflichten: Auch eingesetzte Nachunternehmer müssen die gleichen Arbeitsbedingungen einhalten.
- Dokumentationspflichten erfüllen: Die Einhaltung der Arbeitsbedingungen muss nachweisbar dokumentiert werden.
- Kontrollen akzeptieren: Bei Verstößen drohen unter anderem Vertragsstrafen, die Kündigung des öffentlichen Auftrags und der Ausschluss von zukünftigen Vergabeverfahren.
Praxisbeispiel: Bauunternehmen
Tariftreue wird in der Baupraxis häufig auf die Frage reduziert, ob der tarifliche Mindestlohn gezahlt wird. Tatsächlich liegen die größten Risiken jedoch meist an anderer Stelle. Besonders im Hoch- und Infrastrukturbau zeigen sich Verstöße häufig bei der falschen tariflichen Eingruppierung von Mitarbeitern, bei nicht berücksichtigten Zuschlägen – etwa für Nacht- oder Wochenendarbeit – sowie in der mangelnden Kontrolle von Nachunternehmern. Gerade bei öffentlichen Bauaufträgen kann dies gravierende Folgen haben, da Auftragnehmer regelmäßig auch für Verstöße innerhalb der Subunternehmerkette verantwortlich gemacht werden. Für Unternehmen wird Tariftreue daher zunehmend zu einer Frage funktionierender Compliance- und Kontrollstrukturen auf der Baustelle.
Warum Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten
Auch wenn das Gesetz noch nicht endgültig in Kraft ist: Viele Unternehmen unterschätzen, wie stark sich Vergabeprozesse dadurch verändern können. Typische Fragen, die jetzt geklärt werden sollten:
- Gibt es in unserer Branche einen maßgeblichen Tarifvertrag?
- Liegt unsere Vergütung und andere Leistungen für Arbeitnehmer (Urlaub) auf einem vergleichbaren Niveau?
- Welche Anforderungen gelten künftig für unsere Subunternehmer und haben die entsprechenden Regelungen in unserer Vertragsvorlage?
- Sind unsere Arbeitsverträge und Vergabeprozesse darauf vorbereitet?
Wer sich erst dann mit diesen Fragen beschäftigt, wenn die nächste Ausschreibung auf dem Tisch liegt, kann schnell unter Zeitdruck geraten.
Unser Tipp: Vorbereitung spart später Zeit und Risiko
Mit einer frühzeitigen Prüfung lassen sich beispielsweise:
- Risiken in der Vergütungsstruktur erkennen
- Arbeitsverträge und Subunternehmerverträge anpassen
- Vergabeprozesse rechtssicher gestalten
- Ausschlussrisiken bei öffentlichen Aufträgen vermeiden.
Gerade für mittelständische Unternehmen kann das entscheidend sein, um weiterhin erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen.
Wir unterstützen Sie dabei
Wir beraten Unternehmen bereits jetzt bei der Vorbereitung auf die Anforderungen des Tariftreuegesetzes, insbesondere bei
- Analyse von Vergütungsstrukturen und Tarifbezug,
- Anpassung von Arbeitsverträgen,
- Gestaltung rechtssicherer Subunternehmervereinbarungen
- Vorbereitung auf Tariftreueerklärungen im Vergabeverfahren.
Wenn Ihr Unternehmen regelmäßig öffentliche Aufträge übernimmt oder sich an Ausschreibungen beteiligt, lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf die kommenden Anforderungen.
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