Update Juli 2026

Digital Omnibus final beschlossen. Der Rat der EU hat der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI am 29. Juni 2026 zugestimmt, das Europäische Parlament bereits am 16. Juni 2026. Das Inkrafttreten dieser Änderungen wird noch im Juli 2026 erwartet.

Digital Omnibus: KI-Schulungspflicht gelockert – die Haftung bleibt

Die EU lockert mit dem Digital Omnibus die formelle KI-Schulungspflicht aus Art. 4 der KI-Verordnung. Wer daraus schließt, das Thema Mitarbeiterschulung sei erledigt, irrt: Die Ver-antwortung für ungeschulten KI-Einsatz bleibt vollständig beim Unternehmen und damit bei seiner Geschäftsführung. Denn Datenschutz, Urheberrecht, Geheimnisschutz und Organhaf-tung werden durch den Omnibus nicht aufgehoben.

Was ändert der Digital Omnibus an der KI-Schulungspflicht?

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 der KI-Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, „nach besten Kräften“ für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Betroffen war damit praktisch jedes Unternehmen, in dem Mitarbeitende ChatGPT, Copilot oder andere KI-Tools beruflich nutzen, und zwar unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens.

Mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Teil des Vereinfachungspakets „Omnibus VII“, nimmt die EU diese Vorgabe deutlich zurück. Unternehmen werden nur noch dazu angehalten, angemessene Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Eine harte, behördlich kontrollierbare Schulungspflicht ist das nicht mehr.

Für viele Geschäftsführer klingt das nach Entwarnung: Ein Compliance-Punkt weniger auf der Liste. Und genau das ist zu kurzfristig gedacht.

Warum das Thema Schulung damit nicht erledigt ist

Die formelle Vorgabe aus Art. 4 KI-VO war nie das eigentliche Risiko. Verstöße gegen Art. 4 waren schon bisher nicht bußgeldbewehrt, denn der Bußgeldkatalog der KI-Verordnung erfasst diese Norm nicht. Die wirklichen Haftungsfallen des KI-Einsatzes liegen in Rechtsgebieten, die der Digital Omnibus überhaupt nicht anrührt:

  • Datenschutz (DSGVO): Geben Mitarbeitende personenbezogene Daten (z.B. Kundendaten, Bewerberunterlagen, Gesundheitsinformationen) in öffentliche KI-Tools ein, liegt regelmäßig ein Datenschutzverstoß vor. Die DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 24, 32 DSGVO); dazu gehört, dass Beschäftigte wissen, was sie in welche Systeme eingeben dürfen. Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bleiben unverändert möglich.
  • Urheberrecht: Wer KI-generierte Texte, Bilder oder Logos ungeprüft verwendet, riskiert die Verletzung fremder Schutzrechte. Umgekehrt genießen rein KI-generierte Inhalte selbst keinen Urheberrechtsschutz, wie wir in unserem Beitrag Urheberrecht für durch KI erstellte Logos? gezeigt haben. Beides müssen Mitarbeitende wissen, bevor KI-Output in Angebote, Werbung oder Produkte wandert.
  • Geschäftsgeheimnisse (GeschGehG): Ein Geschäftsgeheimnis ist rechtlich nur geschützt, wenn das Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ nachweisen kann (§ 2 Nr. 1 GeschGehG). Wer Kalkulationen, Rezepturen oder Vertragsentwürfe in ein öffentliches KI-Tool kopiert, gefährdet nicht nur die Vertraulichkeit im Einzelfall, sondern kann sogar den rechtlichen Geheimnisschutz insgesamt verlieren. Und zwar unwiederbringlich.
  • Vertrags- und Außenhaftung: Fehlerhafter, ungeprüfter KI-Output (z.B. die von der KI erfundene Quellenangabe, die falsche technische Spezifikation, die fehlerhafte Berechnung) wird dem Unternehmen zugerechnet, wenn er das Haus verlässt. Gegenüber Kunden haftet nicht „die KI“, sondern der Vertragspartner.

Organhaftung: Warum KI-Kompetenz Chefsache bleibt

Für Geschäftsführer einer GmbH kommt eine persönliche Dimension hinzu. § 43 Abs. 1 GmbHG verpflichtet sie zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und dazu gehört die Pflicht, das Unternehmen so zu organisieren, dass Rechtsverstöße vermieden werden. Diese Organisations- und Compliance-Verantwortung besteht unabhängig davon, was in Art. 4 KI-VO steht.

Wer KI-Tools im Unternehmen einführt oder ihre Nutzung stillschweigend duldet, ohne Regeln aufzustellen und Mitarbeitende zu befähigen, organisiert das Risiko gleich mit. Entsteht daraus ein Schaden – ein DSGVO-Bußgeld, ein verlorenes Geschäftsgeheimnis, eine Abmahnung – stellt sich die Frage nach dem Organisationsverschulden der Geschäftsführung. Und damit nach der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen. Wie schnell Organisationslücken zur Geschäftsführerhaftung führen, haben wir bereits am Beispiel gefälschter Kontoverbindungen auf Rechnungen dargestellt.

Der Digital Omnibus ändert an dieser Logik nichts. Er schafft die formale Vorgabe ab, lässt aber die volle Verantwortung beim Unternehmen. Bildlich gesprochen: Der Führerschein wird abgeschafft, die Haftung für den Unfall bleibt.

Was jetzt zu tun ist

Vier Stellschrauben, mit denen Sie KI-Nutzung im Unternehmen absichern – unabhängig vom Wortlaut des Art. 4:

  1. KI-Bestandsaufnahme durchführen: Welche Tools werden im Unternehmen tatsächlich genutzt? Und zwar auch inoffiziell? Ohne Inventar keine Steuerung. Die Schatten-Nutzung von KI ist erfahrungsgemäß größer als gedacht.
  2. KI-Richtlinie aufstellen: Klare, kurze Regeln: Welche Tools sind freigegeben? Welche Daten dürfen eingegeben werden, welche nie? Wer prüft die Ergebnisse der KI vor der Verwendung?
  3. Rollenbasiert schulen und dokumentieren: Nicht jeder braucht dasselbe Wissen. Vertrieb, Personalabteilung und Entwicklung haben unterschiedliche Risikoprofile. Entscheidend ist die Dokumentation der Maßnahmen, denn sie ist im Ernstfall der Nachweis ordnungsgemäßer Organisation.
  4. Verantwortlichkeit festlegen und aktuell halten: Eine benannte Stelle behält Tools, Rechtslage und Schulungsbedarf im Blick. KI entwickelt sich schneller als jede Einmalschulung.

Fazit

Der Digital Omnibus entlastet Unternehmen von einer formellen EU-Vorgabe, aber nicht von der Verantwortung. Die relevanten Haftungsrisiken des KI-Einsatzes ergeben sich aus DSGVO, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisschutz und der Organhaftung der Geschäftsführung. Sie bestehen unverändert fort. Wer Mitarbeiterschulungen jetzt streicht, spart an der falschen Stelle: Er tauscht eine sanktionslose EU-Vorgabe gegen reale Bußgeld- und Haftungsrisiken. Wer dagegen strukturiert schult und dokumentiert, schützt das Unternehmen. Und damit die Geschäftsführung persönlich.

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Häufige Fragen zu KI-Schulungen nach dem Digital Omnibus

Ist die KI-Schulungspflicht abgeschafft?

Nein. Der Digital Omnibus stuft die Vorgabe aus Art. 4 der KI-Verordnung herab: Aus der Pflicht der Unternehmen, KI-Kompetenz sicherzustellen, wird es eine Förderaufgabe von EU und Mitgliedstaaten, Unternehmen (Anbieter und Betreiber) in die Lage zu versetzen, angemessene Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Die Haftungsrisiken ungeschulter KI-Nutzung, z.B. nach DSGVO, Urheberrecht und GeschGehG, bestehen unverändert fort.

Ab wann gelten die Änderungen des Digital Omnibus?

Der Rat der EU hat der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI am 29. Juni 2026 final zugestimmt. Sie tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, die für Juli 2026, spätestens 2. August 2026, erwartet wird. Bis dahin gilt Art. 4 KI-VO in seiner ursprünglichen Fassung.

Welche Risiken drohen Unternehmen, die auf KI-Schulungen verzichten?

DSGVO-Bußgelder bei der Eingabe personenbezogener Daten in KI-Tools, Urheberrechtsverletzungen durch ungeprüften KI-Output, der Verlust des Geheimnisschutzes nach dem GeschGehG sowie die persönliche Haftung der Geschäftsführung wegen Organisationsverschuldens (§ 43 GmbHG).

Gilt für Hochrisiko-KI etwas anderes?

Ja. Für Hochrisiko-KI-Systeme, so beispielsweise KI-gestützte Bewerberauswahl oder Kreditwürdigkeitsprüfung, bleiben strenge Betreiberpflichten einschließlich menschlicher Aufsicht durch kompetentes Personal bestehen. Der Digital Omnibus verschiebt deren Anwendungsbeginn für eigenständige Systeme (Anhang III) auf den 2. Dezember 2027, schafft sie aber nicht ab.

Aline Kretschmer

Über die Autorin

Aline Kretschmer

Wirtschaftsjuristin (LL.M.) & Co-Geschäftsführerin · recht4business

Aline Kretschmer ist Wirtschaftsjuristin mit Master of Laws (LL.M.) und fast 15 Jahren Erfahrung in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Sie bringt den Blick aus dem Inneren von Unternehmen mit und verbindet juristisches und technisches Verständnis. Als ausgebildete Mediatorin entwickelt sie auch in festgefahrenen Situationen tragfähige, interessengerechte Lösungen.

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